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INFORMATION Regeln für die Durchführung von Strafsachen und deren Umsetzung

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Timon

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Project Lead
Joined
Apr 27, 2025
Messages
31
Regeln für die Durchführung von Strafsachen und deren Umsetzung


1.1 Die Infiltration einer kriminellen Gruppe kann nur von Mitarbeitern spezieller Abteilungen des FIB durchgeführt werden.
1.2 Vor der Infiltration sind die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter verpflichtet, den Fall der Führungsebene (Leiter und dessen Stellvertreter sowie Abteilungsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter) zur Genehmigung der Infiltration vorzulegen.
1.3 Die Infiltration einer Gang/Mafia muss durch einen konkreten Verstoß gegen das geltende Strafgesetzbuch durch deren Vertreter bedingt sein, den Sie dem Fall beifügen.
1.4 Ein Agent in der Infiltration kann nicht selbständig einen Fall schreiben.
Erläuterung: Bei der Infiltration muss es einen Partner geben, der gleichzeitig den Fall schreibt.
1.5 Eine Person in der Infiltration ist verpflichtet, Materialien ausschließlich über RP zu übertragen, indem sie die Dateien auf dem USB-Stick ihrer Körperkamera direkt ihrem mit dem Fall betrauten Partner übergibt.
Hinweis: Der USB-Stick wird mit /do übergeben. (/do übergibt den USB-Stick dem zuständigen Mitarbeiter)
Hinweis: Die Kommunikation zwischen einem Mitarbeiter in der Infiltration und dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter erfolgt ausschließlich über IC.
Hinweis: Die Übergabe des USB-Stick an den fallführenden Mitarbeiter müssen im Fall vorhanden sein.
1.6 Die Infiltration in andere Staatsstrukturen steht nur FIB-Agenten zur Verfügung. Für diese ist ein zwingender IC-Grund/ein schwerwiegender Verdacht auf interne Verstöße gegen das geltende Strafgesetzbuch durch höhere Ränge der Struktur, in welche die Infiltration geplant ist erforderlich. Außerdem muss dieser IC-Grund bzw. der schwerwiegende Verdacht in der Akte erscheinen, ebenso wie der Infiltrationsvorgang selbst.
Hinweis: Die Unterwanderung der Staatsstrukturen muss mit der Führungsebene (Leiter und dessen Stellvertreter sowie Abteilungsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter) abgestimmt werden.
1.7 Ein Netzwerk von Informanten, die für das FIB arbeiten können, ohne Angestellte dieser Organisationen zu sein, müssen - bevor sie Beweise liefern - eine Körperkamera von FIB-Mitarbeitern erhalten. (/do übergibt spezielles Aufnahmegerät)
Hinweis: Der Informant muss das Aufnahmegerät mit einem /do Befehl starten und wieder beenden. (/do Starte die Aufnahme in 720p bzw. /do Beende und speichere die Aufnahme in 720p)



Regeln für das Verfassen eines Falles für eine Razzia bei kriminellen Fraktionen

2.1 Jeder Fall muss mit Beweisen beginnen, die den Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens darstellen.
Hinweis: Für die Einleitung eines Strafverfahrens sind mindestens 3 Beweismittel erforderlich.
2.2 Folgende Beweismittel können als Grund für die Einleitung eines Verfahrens dienen:
- Verstöße gegen das Strafgesetzbuch durch Vertreter von Gangs/Mafien;
- Transport von Schmuggelware
- Vernehmung eines Gang-/Mafiamitglieds;
- Freiwillige Aussage eines Banden-/Mafiamitglieds;
2.3 Die folgenden Beweise können kein Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens sein:
- Raubüberfälle auf Häuser durch Gang-/Mafia-Vertreter;
- Versammlung und Teilnahme an OOC-Veranstaltungen, wie z. B.: Krieg um Geschäfte
- Jegliche Graffiti
2.4 Videobeweise dürfen nicht nachbearbeitet werden.
2.5 Beweismittel, die von staatlichen Organisationen während einer Schießerei mit Vertretern von Gang/Mafia gefilmt werden, müssen bis zum tatsächlichen Ende des Kampfes andauern und dürfen nicht mittendrin abgebrochen werden; außerdem dürfen sie nicht auf Video geschnitten werden.
2.6 Beweismittel, die kürzer als 30 Sekunden sind, werden in dem Fall nicht akzeptiert.
Ausnahme: Das Beweismittel zeigt den Anfang und das Ende der Situation.
Hinweis: Wenn das Video einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Strafgesetzbuches gleichzeitig enthält, müssen sie alle als ein Beweisstück beschrieben werden.
2.7 Von FIB-Mitarbeitern gefilmtes Beweismaterial befindet sich auf gesicherten FIB-Servern.
2.8 Das von Mitarbeitern des GOV/LSPD/SANG gefilmte Beweismaterial befindet sich nicht auf gesicherten Servern.
Hinweis: Für die Verbindung mit den FIB-Servern ist die Anwesenheit im Serverraum des FIB sowie das Kopieren von Beweismitteln erforderlich. (/do Überträgt Videoaufzeichnungen auf FIB-Server) Die Wartezeit für das Übertragen der Dateien beträgt 30 Sekunden.
2.9 Um einen Durchsuchungsbefehl für eine Fraktion zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Übergabe des Falles an die Staatsanwaltschaft auszuspielen.
2.10 Illegal erlangte Beweismittel dürfen keinem Fall zugeordnet werden.
Hinweis: Verhöre mit Voreingenommenheit usw. können nicht als Beweismittel angesehen werden.
 
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