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INFORMATION Regeln für die Durchführung von Strafsachen und deren Umsetzung

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Kalzu

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Chief Administrator
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Apr 27, 2025
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42
Regeln für die Durchführung von Strafsachen und deren Umsetzung


1.1 Die Infiltration einer kriminellen Gruppe kann nur von Mitarbeitern spezieller Abteilungen des FIB/LSPD, nämlich der Kriminalabteilung und des Detektivbüros, durchgeführt werden.

1.2 Vor der Infiltration sind die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter verpflichtet, den Fall dem Überwachungsverwalter zur Genehmigung der Infiltration vorzulegen.

1.3 Die Infiltration einer Gang/Mafia muss durch einen konkreten Verstoß gegen das geltende Strafgesetzbuch durch deren Vertreter bedingt sein, den Sie dem Fall beifügen.

1.4 Ein Agent/Detektiv in der Infiltration kann nicht selbständig einen Fall schreiben.
Erläuterung: Bei der Infiltration muss es einen Partner geben, der gleichzeitig den Fall schreibt.

1.5
Eine Person in der Infiltration ist verpflichtet, Materialien ausschließlich über RP zu übertragen, indem sie Dateien vom Laufwerk ihrer Körperkamera auf den USB-Stick direkt zu ihrem mit dem Fall betrauten Partner kopiert.
Hinweis: Die Kommunikation zwischen einem Mitarbeiter in der Infiltration und dem für den Fall zuständigen Mitarbeiter erfolgt ausschließlich über IC.
Hinweis: Alle RP-Wiedergaben der Informationsübermittlung an den fallführenden Mitarbeiter müssen im Fall vorhanden sein.

1.6 Die Infiltration in andere Regierungsstrukturen steht nur FIB-Agenten und speziellen Abteilungen/Ministerien der Regierung zur Verfügung, für die ein zwingender IK-Grund/ein schwerwiegender Verdacht auf interne Verstöße gegen das geltende Strafgesetzbuch durch höhere Ränge der Struktur, in die die Infiltration geplant ist, vorliegen muss. Außerdem muss dieser IK-Grund bzw. der schwerwiegende Verdacht in der Akte erscheinen, ebenso wie der Infiltrationsvorgang selbst.
Hinweis: Die Unterwanderung der Regierung, für die ein IK-Grund vorliegt, muss mit dem Überwachungsverwalter abgestimmt werden.

1.7 Ein Netzwerk von Informanten, die für das FIB/LSPD arbeiten können, ohne Angestellte dieser Organisationen zu sein, müssen - bevor sie Beweise liefern - eine Körperkamera von FIB/LSPD-Mitarbeitern erhalten oder eine in einem Geschäft kaufen.



Regeln für das Verfassen eines Falles für eine Razzia bei kriminellen Fraktionen

2.1 Jeder Fall muss mit Beweisen beginnen, die den Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens darstellen.
Hinweis: Für die Einleitung eines Strafverfahrens sind mindestens 2 Beweismittel erforderlich.
Erläuterung: Das erste Beweismittel muss mit dem Chief of State abgestimmt und von ihm genehmigt werden.

2.2 Folgende Beweismittel können als Grund für die Einleitung eines Verfahrens dienen:
- Verstöße gegen das Strafgesetzbuch durch Vertreter von Gangs/Mafias;
- Transport von Schmuggelware durch Mafiosi;
- Vernehmung eines Gang-/Mafiamitglieds;
Hinweis: Ein Video der Vernehmung (wenn es sich um das erste Beweismittel, d.h. den Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens handelt) muss dem Chief of State zur Genehmigung des Beweismittels, mit dem das Verfahren eingeleitet wird, übermittelt werden;
- Freiwillige Aussage eines Banden-/Mafiamitglieds;
Hinweis: Der fallführende Mitarbeiter ist von der RP verpflichtet, die Kamera einzurichten und dem Informanten zu übergeben; diese Handlungen müssen im Fall erscheinen.

2.3 Die folgenden Beweise können kein Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens sein:
Raubüberfälle auf Häuser durch Gang-/Mafia-Vertreter;
Verkauf von Waffen/Drogen/Munition durch Gang-/Mafia-Vertreter, die sich nicht auf deren Territorium befinden.
Ausnahmen: Der Deal wurde auf dem Territorium der Gang/Mafia vereinbart;
Versammlung und Teilnahme an OOS-Veranstaltungen, wie z. B.: Krieg um Geschäfte/Gebiete/Vans/Hummer;
Extreme Aktionen im Auftrag eines eingebetteten Agenten;
Jegliche Graffiti

2.4 Zur Aufzeichnung von Beweismaterial muss eine funktionsfähige Bodycam verwendet werden.

2.5 Videobeweise dürfen nicht nachbearbeitet werden.

2.6 Das Beweismaterial muss die gesamte Situation von Anfang bis Ende auf Video zeigen.

2.7 Beweismittel, die von staatlichen Organisationen während einer Schießerei mit Vertretern von Gang/Mafia gefilmt werden, müssen bis zum tatsächlichen Ende des Kampfes andauern und dürfen nicht mittendrin abgebrochen werden; außerdem dürfen sie nicht auf Video geschnitten werden.

2.8 Beweismittel, die kürzer als 30 Sekunden sind, werden in dem Fall nicht akzeptiert.
Ausnahme: Das Beweismittel zeigt den Anfang und das Ende der Situation.

2.8.1 Beweise zu einer Situation, in der ein separates Fragment und/oder ein Teil der Aufnahme abgeschnitten wird, nach dem es als Beweis vorgelegt wird, werden nicht akzeptiert.
Hinweis: Wenn das Video einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Strafgesetzbuches gleichzeitig enthält, müssen sie alle als ein Beweisstück beschrieben werden.

2.9 Von FIB-Mitarbeitern gefilmtes Beweismaterial kann vom sicheren FIB-Server entnommen werden.
Hinweis: Eine Wiedergabe der Serveraufzeichnung muss nach jedem sichergestellten Beweisstück separat beigefügt werden.

2.10 Die Bodycam von Regierungsangestellten überträgt die Bilder nicht an die LSPD/GOV/NG-Server, sondern zeichnet sie auf einer microSD-FlashCard auf.
Hinweis: Bevor Sie Beweismaterial zum Fall hinzufügen, müssen Sie es von der microSD-FlashCard kopieren.
Ausnahme: Nur FIB verfügt über sichere Server. Für die Verbindung mit dem FIB-Netzwerk und das Kopieren von Beweismitteln ist eine RP erforderlich.

2.11 Die Mindestmenge an Beweisen, um einen Fall zu schreiben, beträgt 5.

2.12 Um einen Durchsuchungsbefehl für eine Fraktion zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Übergabe des Falles an die Staatsanwaltschaft auszuspielen.
Hinweis: Es ist obligatorisch, eine Video-/Fotoaufnahme zu machen und diese auf Anfrage der Verwaltung vorzulegen.

2.13 Illegal erlangte Beweismittel dürfen keinem Fall zugeordnet werden.
Hinweis: Verhöre mit Voreingenommenheit usw. können nicht als Beweismittel angesehen werden.
 
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